Verkaufsbedingungen

I) BEDINGUNGEN ALLGEMEINER VERKAUF

Punkt 1: ANGEBOTE

1.1 Die Angebote der Global CHR Company erfolgen stets freibleibend und unverbindlich hinsichtlich der Verfügbarkeit von Geräten und der Preisentwicklung. Diese können bis zum Vertragsschluss zwischen den Parteien geändert werden. Die angebotene Ausrüstung ist für den professionellen Einsatz bestimmt.

Element 2: BEFEHLE

2.1 Die vom Käufer getätigte Bestellung ist erst dann perfekt, wenn sie vom Global CHR angenommen wurde Unternehmen. Mit dieser Annahme kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

2.2 Die Bestellung ist für den Käufer unwiderruflich und kann in keinem Fall von ihm storniert werden vor der Annahme durch die Global CHR Company.

2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptieren Sie alle unsere Verkaufsbedingungen.

Artikel 3: LIEFERUNGEN

3.1 Lieferzeit: Die Lieferzeit wird von der Global CHR Company nur als angegeben Diese Angabe ist nicht verpflichtend und die Nichteinhaltung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Kündigung der Bestellung. Der Käufer muss akzeptieren, dass seine Bestellung in mehreren Sendungen geliefert wird.

3.2 Lieferort: Alle Verkäufe gelten als am Hauptsitz der getätigt Globales Unternehmen CHR.

3.3 Lieferzeit: Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ausrüstung das Lager verlässt der Global CHR Company oder einem ihrer Lieferanten.

3.4 Entladung: Als Erdgeschoss gilt die im Empfangsauftrag angegebene Adresse der Entladeort. Die Unmöglichkeit des Zugangs führt zum Entladen vor dem Haupteingang. Etwaige zusätzliche Bearbeitungs-, Miet- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3.5 Konformität der Lieferung: Geräte gelten als konform, wenn sie das Lager des verlassen Globales CHR-Unternehmen. Erfolgt die Lieferung durch einen Spediteur, muss der Käufer die Ausrüstung bei Erhalt überprüfen. Stellt er einen Schaden fest, muss er diesen auf dem Lieferschein vermerken und die Global CHR Company unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, den Spediteur innerhalb von drei Tagen per Einschreiben zu benennen und eine Kopie an die Global CHR Company zu senden.

3.6 Verweigerung der Lieferung: im Falle der Verweigerung der Lieferung von Geräten gemäß der Bestellung oder Erfolgt die Nichterfüllung durch ein Verschulden des Käufers, ist dieser verpflichtet, der Global CHR Company eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Marktpreises als feste und nicht reduzierbare Entschädigung im Falle einer (gütlichen oder gerichtlichen) Kündigung zu zahlen. Allerdings kann dieser Schadensersatz mehr als 30 % betragen, wenn der Schaden dem Unternehmen tatsächlich entstanden ist.

3.6 Verweigerung der Lieferung: Im Falle der Verweigerung der Lieferung von Geräten gemäß der Bestellung oder Bei Nichterfüllung durch Verschulden des Käufers ist dieser verpflichtet, der Company Global CHR eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Marktpreises als feste und nicht reduzierbare Entschädigung bei Kündigung (einvernehmlich oder gerichtlich) zu zahlen. Diese Entschädigung kann jedoch mehr als 30 % betragen, wenn der tatsächlich von der Global CHR Company erlittene Schaden diesen Betrag übersteigt.

Punkt 4: PREIS

4.1 Die Verkaufspreise der Global CHR Company verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß dem jeweils gültigen Tarif am Tag des Versands (Nachweis des Frachtbriefs).

Artikel 5: TRANSPORT UND STEUERN

5.1 Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, ab dann gelten ab Abreise unsere Bedingungen unsere Lager in Brüssel (ab Werk). Sämtliche Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren sowie etwaige Transportversicherungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

Artikel 6: ANSCHLUSS VON GERÄTEN

6.1 In den angegebenen Preisen sind keine Anschlusskosten oder sinnvolle Änderungskosten für bestehende Installationen enthalten Die ordnungsgemäße Funktion der Geräte wird auf Kostenbasis in Rechnung gestellt.

Artikel 7: ZAHLUNGEN

7.1 Rechnungen sind in bar zahlbar. Die Herausgabe von Wechseln, Handelspapieren oder die Annahme von Teilzahlungen stellt keine Novation dar.

7.2 Bei Teilzahlungen oder bei Wechseln erfolgt die Nichtzahlung auf eine Fälligkeit Der bestehende Saldo wird automatisch für alle laufenden Transaktionen zwischen denselben Parteien zahlbar.

7.3 Für jeden Betrag, der am Fälligkeitstag nicht gezahlt wird, fallen automatisch und ohne vorherige Festsetzung Verzugszinsen an Verzug in Höhe von 1 % pro Monat.

7.4 Darüber hinaus werden Rechnungen im Falle einer Nichtzahlung am Fälligkeitstag ipso jure eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % als Vertragsschaden mit mindestens fünfundsechzig (65) EUR und unabhängig von Verzugszinsen, was ebenfalls zu einer sofortigen Einstellung der Lieferungen und einer etwaigen Intervention des Kundendienstes führt.

7.5 Alle Bank- und/oder Postscheckgebühren sind vom Käufer zu tragen.

Artikel 8: EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die verkaufte Ausrüstung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Global CHR Company gemacht. diese.

8.2 Der Käufer verpflichtet sich, sich von der Ausrüstung nicht zu trennen, solange sie nicht abgegeben wurde voll bezahlt.

8.3 Der Käufer muss die Global CHR Company im Falle einer Beschlagnahme von Geräten informieren das Eigentum gehört ihm.

8.4 The Global CHR Company behält sich das Recht vor, unbezahlte Geräte jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 9: STREITIGKEITEN

9.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf müssen ordnungsgemäß begründet an das Global Company gerichtet werden CHR innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ausrüstung.

9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen im Falle verspäteter Lieferungen auszusetzen, teilweise oder angeblich fehlerhaft, unter Androhung der Anwendung der in Artikel 7 genannten Bedingungen.

9.3 Der Käufer kann keinen Ersatz für den Verlust von Waren aufgrund des technischen Versagens von Geräten oder Geräten verlangen für das Warten auf Ersatzteile, die nicht sofort verfügbar sind.

Artikel 10: GARANTIE UND VERANTWORTUNG

Professionelle Benutzer:

10.1 Für die Ausrüstung gilt eine einjährige Garantie gegen Herstellungsfehler ab Rechnungsdatum Von der Global CHR Company (und nicht für gebrauchte Geräte) umfasst es Arbeitskosten, Reisen sowie den Austausch defekter Teile, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Glas, Kältemittelgas, Thermoelemente usw. definiert als „Verbrauchsmaterialien“ sowie Eingriffe nach Kalkablagerungen, Missbrauch, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Schulung usw. …

10.2 Die Garantie für alle „Plug-in“-Geräte, d. h. Elektrische Geräte, einphasig (230V/1), mit einem Volumen von weniger als ½ m³ und einem Gewicht von weniger als 30 kg, sind nicht im Reisepreis enthalten. Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Gerät an die Adresse der Global CHR Company zurückzusenden und es nach dem Eingriff abzuholen.

10.3 Diese Frist kann jedoch im Falle und insoweit verkürzt werden, als die dem Global CHR Company durch seinen eigenen Hersteller dauert weniger als ein Jahr.

10.4 Die Garantie für Geräte ist spezifisch für die Person oder Firma, die auf der Rechnung aufgeführt ist. Kauf , sie sind in keiner Weise auf Dritte übertragbar. Im Falle einer Verschiebung oder Neuinstallation des Geräts ist nur die Global CHR Company berechtigt, einzugreifen. Jeder Eingriff Dritter in das besagte Gerät ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Global CHR Company führt zum Verlust der Garantiedeckung. 

Professionelle Händler:

10.5 Für die Ausrüstung gilt eine Garantie gegen Herstellungsfehler für ein Jahr ab Rechnungsdatum von der Global CHR Company (und nicht für gebrauchte Geräte) umfasst es nur den Austausch defekter Teile, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Fenster, Kühlgas, Thermoelemente usw. definiert als „Verbrauchsmaterialien“ sowie Eingriffe nach Kalkablagerungen, Missbrauch, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Schulung usw. …

10.6 Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, sofern und soweit die dem Global CHR Company durch seinen eigenen Hersteller dauert weniger als ein Jahr.

10.7 Ersatzteile, die gemäß den Garantiebedingungen ausgetauscht wurden, müssen portofrei zurückgesandt werden ) innerhalb von 30 Tagen (berechtigte Anforderung der Global CHR Company, um von der Herstellergarantie zu profitieren), zusammen mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Dokument „TE99“. Nach Ablauf dieser Frist werden sie systematisch in Rechnung gestellt und sind fällig.

Punkt 11: KUNDENDIENST

11.1 Stundensatz: alle technischen Eingriffe, Wartungen, Schulungen usw. werden nach dem aktuellen Tarif der Global CHR Company in Rechnung gestellt. Die 1. Servicestunde ist immer kostenpflichtig und die folgenden werden in ½-Stunden-Schritten berechnet.

11.2 Reisen: Reisekosten werden nach dem aktuellen Satz des Global Company CHR in Rechnung gestellt . Diese werden immer fällig, auch wenn die Eingriffe die Wiederherstellung nicht ermöglicht haben, und zwar unabhängig von der Ursache.

11.3 Ersatzteile: Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Preisliste des Global CHR Unternehmen.

11.4 Interventionen: Findet jeden Werktag von Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr statt bis 17:00 Uhr. Jede Interventionsanfrage außerhalb dieser Zeiten und nach Zustimmung der Global CHR Company wird um einen Pauschalbetrag von fünfundsiebzig (75) EUR erhöht, unabhängig davon, ob sie unter Garantie steht oder bezahlt wird.

11.5 Reparatur in der Werkstatt: Die Reparatur von Geräten in der Werkstatt wird entsprechend abgerechnet Kraft der Global CHR Company. Der Eigentümer ist verpflichtet, das reparierte Gerät zurückzuholen, sobald die Mitteilung von der Global CHR Company erfolgt ist. Bleibt die Antwort unbeantwortet, wird eine förmliche Mitteilung per Einschreiben verschickt, wobei hierfür eine Frist von 30 Tagen verbleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Global CHR Company nicht nur die Bezahlung der Reparatur verlangen, sondern auch die Entsorgung der besagten Geräte nach eigenem Ermessen verlangen, ohne dass der Eigentümer die Möglichkeit hat, irgendeine Entschädigung für die Nichtwiederherstellung zu fordern.

Artikel 12: INTERPRETATION

12.1 Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auslegung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, Der Referenztext ist auf Französisch verfasst.

Artikel 13: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

13.1 Für alle Streitigkeiten gilt belgisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte von Brüssel.

BESONDERE BEDINGUNGEN VON VERKAUF:

Punkt 1: ANGEBOTE

1.1 Die Angebote der Firma Global CHR erfolgen stets freibleibend und unverbindlich hinsichtlich der Verfügbarkeit von Geräten und der Preisentwicklung. Diese können bis zum Vertragsschluss zwischen den Parteien geändert werden. Die angebotene Ausrüstung ist für den professionellen Einsatz bestimmt.

Element 2: BEFEHLE

2.1 Die vom Käufer getätigte Bestellung ist erst dann einwandfrei, wenn sie von Global CHR angenommen wird. Mit dieser Annahme kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

2.2 Die Bestellung ist für den Käufer unwiderruflich und kann in keinem Fall von ihm storniert werden vor der Annahme durch das Unternehmen Global CHR.

2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptieren Sie alle unsere Verkaufsbedingungen.
Artikel 3: LIEFERUNGEN

3.1 Lieferzeit: Die Lieferzeit wird von der Firma Global CHR nur als Richtwert angegeben. Sie ist nicht zwingend und die Nichteinhaltung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Kündigung des Auftrags. Der Käufer muss akzeptieren, dass seine Bestellung in mehreren Sendungen geliefert wird.

3.2 Lieferort: Alle Verkäufe gelten als am Hauptsitz der getätigt Globales Unternehmen CHR.

3.3 Lieferzeit: Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ausrüstung das Lager verlässt des Unternehmens oder eines seiner Lieferanten.

3.4 Entladung: Als Erdgeschoss gilt die im Empfangsauftrag angegebene Adresse der Entladeort. Die Unmöglichkeit des Zugangs führt zum Entladen vor dem Haupteingang. Etwaige zusätzliche Bearbeitungs-, Miet- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3.5 Konformität der Lieferung: Geräte gelten als konform, wenn sie das Lager des verlassen Gesellschaft. Erfolgt die Lieferung durch einen Spediteur, hat der Käufer das Gerät bei Erhalt zu überprüfen, stellt er Schäden fest, muss er diese auf dem Lieferschein vermerken und die Firma Global CHR unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, den Spediteur innerhalb von drei Tagen per Einschreiben zu beauftragen und eine Kopie an die Firma Global CHR zu senden.

3.6 Verweigerung der Lieferung: Wenn der Käufer die Lieferung der bestellten Ausrüstung verweigert oder dies nicht tut aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht ausführt, muss er Global CHR eine feste und nicht reduzierbare Entschädigung als Kündigungsentschädigung (einvernehmlich oder gerichtlich) zahlen, die 30 % des Marktpreises entspricht. Diese Entschädigung kann jedoch mehr als 30 % betragen, wenn der tatsächlich von Global CHR erlittene Schaden diesen Betrag übersteigt.

Punkt 4: PREIS

4.1 Die Verkaufspreise von Global CHR verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß dem am Tag der Lieferung gültigen Tarif Sendung (Nachweis des Frachtbriefs).

Artikel 5: TRANSPORT UND STEUERN

5.1 Die Versandkosten liegen in der Verantwortung des Käufers, unsere Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt des Versands aus unseren Lagern in Chelles.

Alle Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sowie etwaige Transportversicherungskosten fallen ebenfalls an Die Verantwortung liegt beim Käufer.

Artikel 6: ANSCHLUSS VON GERÄTEN

6.1 Die angezeigten Preise beinhalten keine Verbindungsgebühren oder Änderungsgebühren, die für die vorhandenen Installationen erforderlich sind ordnungsgemäße Funktion der Ausrüstung. Diese Kosten werden direkt in Rechnung gestellt.

Artikel 7: ZAHLUNGEN

7.1 Rechnungen sind in bar und vor Lieferung und Installation der Bestellung zahlbar.

Die Lieferung von Entwürfen, Commercial Paper oder die Annahme von Teilzahlungen stellen keine Neuerung dar .

7.2 Bei Teilzahlungen oder bei Wechseln erfolgt die Nichtzahlung auf eine Fälligkeit Der bestehende Saldo wird automatisch für alle laufenden Transaktionen zwischen denselben Parteien zahlbar.

7.3 Für jeden Betrag, der am Fälligkeitstag nicht gezahlt wird, fallen automatisch und ohne vorherige Festsetzung Verzugszinsen an Kündigungsrate von 1 % pro Monat.

7.4 Darüber hinaus werden Rechnungen bei Nichtzahlung bei Fälligkeit automatisch erhöht durch eine pauschale Entschädigung von 15 % des Schadensersatzes mit einem Mindestbetrag von fünfundsechzig (65) EUR und unabhängig von Verzugszinsen, was auch die sofortige Aussetzung der Lieferungen und jeglicher Kundendiensteingriffe nach sich zieht.

7.5 Alle Bank- und/oder Postscheckgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 8: EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Verkaufte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Global CHR.

8.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte nicht zu entsorgen, solange sie nicht vollständig bezahlt sind .

8.3 Der Käufer ist verpflichtet, Global CHR im Falle einer Beschlagnahme von Geräten zu benachrichtigen er besitzt das Eigentum.

Artikel 8: RÜCKGABE UNBEZAHLTER AUSRÜSTUNG

8.1 The Global CHR Company behält sich das Recht vor, unbezahlte Geräte jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 9: STREITIGKEITEN

9.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf müssen ordnungsgemäß begründet an das Unternehmen Global gerichtet werden CHR, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ausrüstung.

9.2 Der Käufer kann Zahlungen aufgrund verspäteter Lieferungen, Teillieferungen oder behaupteter Mängel nicht aussetzen Strafe für die Anwendung der in Artikel 7 genannten Bedingungen.

9.3 Bei Verlust der Ware aufgrund von a kann dem Käufer keine Entschädigung gewährt werden technischer Ausfall von Geräten oder die Erwartung, dass Ersatzteile nicht sofort verfügbar sind.

Artikel 10: GARANTIE UND VERANTWORTUNG

Professionelle Benutzer:

10.1 Für die Ausrüstung gilt eine zweijährige Garantie gegen Herstellungsfehler ab dem Datum Rechnung der Global CHR Company (keine Gewährleistung für Gebrauchtgeräte). Die Garantie deckt Arbeitskosten, Reisen sowie den Austausch defekter Teile ab, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Glas, Kühlgase, Thermoelemente usw., die als „Verbrauchsmaterialien“ gelten. Eingriffe im Zusammenhang mit Kalkablagerungen, unsachgemäßer Verwendung, unzureichender Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Bildung usw. fallen nicht unter die Garantie.

10.2 Die Garantie für alle „steckerfertigen“ Geräte, also einphasige elektrische Geräte (230V/1), mit einem Volumen von weniger als 0,5 m³ und einem Gewicht von weniger als 30 kg, ohne Anfahrt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das defekte Gerät an die Adresse der Global CHR Company zurückzusenden und es nach dem Eingriff abzuholen.

10.3 Die Garantiezeit kann verkürzt werden, wenn die vom Hersteller des Unternehmens Global gewährte Garantie gilt CHR ist weniger als ein Jahr alt.

10.4 Die Gerätegarantie ist der auf der Kaufrechnung genannten Person oder Firma vorbehalten ist in keinem Fall auf Dritte übertragbar. Im Falle einer Verschiebung oder Neuinstallation der Ausrüstung ist nur die Global CHR Company berechtigt, einzugreifen. Jeder Eingriff Dritter in das Gerät ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Global CHR Company führt zum Verlust der Garantiedeckung.

Professionelle Händler:

10.5 Für die Ausrüstung gilt eine zweijährige Garantie gegen Herstellungsfehler ab dem Datum Rechnungsstellung durch die Global CHR Company (und keine für gebrauchte Geräte), die nur den Austausch defekter Teile abdeckt, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Fenster, Gaskältemittel, Thermoelemente usw. die als „Verbrauchsmaterial“ gelten, sowie Eingriffe aufgrund von Kalkablagerungen, unsachgemäßer Verwendung, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Bildung etc.

10.6 Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, wenn die der Global CHR Company gewährte Garantie durch sein eigener Hersteller ist weniger als ein Jahr.

10.7 Ersatzteile, die im Rahmen der Garantiebedingungen ausgetauscht werden, müssen innerhalb von 10 Tagen (portofrei) zurückgesandt werden 30 Tage (berechtigte Anforderung der Global CHR Company, um von der Herstellergarantie zu profitieren), zusammen mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Dokument „TE99“. Nach diesem Zeitraum werden die Teile systematisch in Rechnung gestellt und fällig.

Artikel 11: KUNDENDIENST

11.1 Stundensatz: alle technischen Eingriffe, Wartungen, Schulungen usw. werden nach dem aktuellen Tarif der Global CHR Company in Rechnung gestellt. Die 1. Servicestunde ist immer kostenpflichtig und die folgenden werden in ½-Stunden-Schritten berechnet.

11.2 Reisen: Reisekosten werden nach dem aktuellen Satz des Global Company CHR in Rechnung gestellt . Diese werden immer fällig, auch wenn die Eingriffe die Wiederherstellung nicht ermöglicht haben, und zwar unabhängig von der Ursache.

11.3 Ersatzteile: Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Preisliste des Global CHR Unternehmen.

11.4 Interventionen: Findet jeden Werktag von Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr statt bis 17:00 Uhr. Jede Interventionsanfrage außerhalb dieser Zeiten und nach Zustimmung der Global CHR Company wird um einen Pauschalbetrag von fünfundsiebzig (75) EUR erhöht, unabhängig davon, ob sie unter Garantie steht oder bezahlt wird.

11.5 Reparatur in der Werkstatt: Die Reparatur von Geräten in der Werkstatt wird entsprechend abgerechnet Kraft der Global CHR Company. Der Eigentümer ist verpflichtet, das reparierte Gerät zurückzuholen, sobald die Mitteilung von der Global CHR Company erfolgt ist. Bleibt die Antwort unbeantwortet, wird eine förmliche Mitteilung per Einschreiben verschickt, wobei hierfür eine Frist von 30 Tagen verbleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Global CHR Company nicht nur die Bezahlung der Reparatur verlangen, sondern auch die Entsorgung der besagten Geräte nach eigenem Ermessen verlangen, ohne dass der Eigentümer die Möglichkeit hat, irgendeine Entschädigung für die Nichtwiederherstellung zu fordern.

Artikel 12: GERICHTSSTANDSKLAUSEL

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder Auslegung dieser besonderen Bedingungen ergeben Der Verkauf unterliegt der Gerichtsbarkeit des Handelsgerichts von MEAUX.